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Wellzementplatten --- Dachsanierung vom Fachmann - Wir sanieren Ihr Dach!
Die Dachsanierung von asbestfaserfreien* Wellplatten aus Faserzement, wie zum Beispiel die der Firmen
“Eternit” oder “Fulgurit” ist mit Gfk-Dachwellbahnen und dem Prinzip “Welle in Welle” legen, denkbar einfach:
Schritt 1: Verschmutzung grob entfernen, sodass sich die Gfk-Dachwellbahnen später bündig in das Wellenprofil
der vorhandenen Wellplatten einlegen können ...
Schritt 2: Alte Befestigungsverschraubungen entfernen und Gfk-Dachwellbahnen analog der Verlegerichtung der
Wellplatten, “Welle in Welle” einlegen ...
Schritt 3: Auf der Oberseite der verlegten Gfk-Dachwellbahnen den Verlauf der darunter liegenden Dachträger
anzeichnen (erkennbar an den Bohrlöchern der vorher entfernten Verschraubungen). Mittels Kreideschnur (erhältlich
im Baufachmarkt) die neue Schraubenreihe von einem Ende zum anderen Ende der Gfk-Dachwellbahnen markieren und jede
2. Welle pro Dachwellbahn in den unterliegenden Dachträger mit neuen Befestigungsschrauben und Haltekalotten befestigen ...
Schritt 4: Gfk-Dachwellbahnen evtl. durch weitere Verbohrungen mit Dübeln in Mauerwerk in den Randbereichen
des Dachbau ausreichend befestigen, oder ...
Schritt 5: ... die Randbereiche vom Dachbau mit einem Wandanschluss versehen, oder Verblendung mit analog der
Dachfläche beschichteten Stahlwinkeln montieren ...
Hinweis: Voraussetzungen für die Montage von Gfk-Dachwellbahnen auf Wellplatten-Eindeckung (Faserzement/asbestfrei): Die bereits
vorhandenen Wellplatten sollten nach der Eindeckungsnorm der Dachdecker verlegt worden sein. Das heisst,
die 'Sinuswelle' des Profils sollte auch im Überlappungsbereich der Platten frei ausgebildet sein. Bei zu enger
Verlegung können sich die Randbereiche der darauf verlegten Gfk-Dachwellbahnen geringfügig aufstellen und müssen
daher zurückgeschnitten werden um Stauchungen im Material zu vermeiden. Vom Dachdecker verlegte Wellplatten
erfüllen jedoch in aller Regel diese Eindeckungsnorm.
Achtung: Beim Verlegen die Statik vom Dachbau sowie die massgeblichen Sicherheits- und Unfallvorschriften der
Berufsgenossenschaften unbedingt beachten!
* Asbestfaserhaltige Wellplatten: Richtlinie TRGS 519 beachten!
- Siehe auch Entsorgung gem. TRGS 519
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